10 gute Gründe, die für das Immobilienbüro Vehlow sprechen!

1.    Das Immobilienbüro Vehlow ist eine Experte in Sachen Immobilien. Wenn es um Ihre Immobilie geht, sollten Sie diese in die richtigen Hände legen. Bei Ihrer Gesundheit oder anderen wichtigen Lebensentscheidungen vertrauen Sie doch auch auf Fachexperten.

2.    Das Immobilienbüro Vehlow hat langjährige Erfahrungen und wir beschäftigen uns seit über 20 Jahren - tag aus tag ein – vorrangig mit dem Verkauf von Immobilien. Wir wissen, was wirklich zählt!

3.    Das Immobilienbüro Vehlow nimmt sich Zeit und konzentriert sich mit vollem Elan auf jedes Objekt. Schließlich dreht sich bei uns alles rund um die Immobilie.

4.    Das Immobilienbüro Vehlow punktet mit Top-Bewertungen im größten Branchenbuch der Immobilienwirtschaft: www.immobilienscout24.de/branchenbuch

5.    Das Immobilienbüro Vehlow kennt den lokalen Markt und ermittelt Immobilienpreise nicht einfach „Pi mal Daumen“. Expertise und Markterfahrung sind für uns selbstverständlich.

6.    Das Immobilienbüro Vehlow präsentiert Ihre Immobilie optimal im Internet, in relevanten Immobilienportalen und auf die jeweilige Zielgruppe zugeschnitten.

7.    Das Immobilienbüro Vehlow ist transparent und wir lassen uns gern an unseren Erfolgen messen. Uns ist es wichtig, dass Sie all unsere Anstrengungen für eine erfolgreiche Vermarktung nachvollziehen können.

8.    Das Immobilienbüro Vehlow bringt Sie mit Ihrem potenziellen Käufer zusammen. Selbstverständlich kümmern wir uns um die Bewerberauswahl, die Besichtigungen, die Terminabstimmungen, die Bonitätsprüfung der Interessenten, die Kaufvertragsvorbereitung, die Kaufvertragsabstimmung, den Notartermin und die Übergabe des Objektes.

9.    Das Immobilienbüro Vehlow hat seine Ohren überall und ein Näschen für den passenden Käufer Ihrer Immobilie. Unsere Datenbank hilft uns bei der Interessentenauswahl – ebenso wie das richtige Bauchgefühl.

10.  Das Immobilienbüro Vehlow ist überall präsent, wir verfügen über eine hohe lokale Bekanntheit und einen gewachsenen Kundenstamm. Überzeugen Sie sich selbst!

 

Bestellerprinzip: Wer? Wie? Was?


Was ist das Bestellerprinzip?

Die Provisionszahlung bei der Vermittlung von Wohungsmietverträgen soll neu geregelt werden. Die Neuregelung sieht vor, dass zukünftig derjenige, der einen Immobilien-Experten beauftragt, auch die Kosten für die anfallende Dienstleistung trägt. Sprich, wer bestellt, der bezahlt.

Wann kommt das Bestellerprinzip?

Das Mietrechtsnovellierungsgesetz, welches Bestellerprinzip ebenso wie Mietpreisbremse regelt, befindet sich noch im parlamentarischen Verfahren. Noch ist unklar, wann dieses abgeschlossen ist. Fest steht, dass das Inkrafttreten erst zum ersten Tag des zweiten Kalendermonats, der auf die Verkündung folgt, erfolgen kann.
Ein Beispiel:
Würde das parlamentarische Verfahren z. B. im Februar abgeschlossen, würde das Bestellerprinzip frühestens zum 1. April 2015 in Kraft treten. Verzögert sich das Verfahren, verschiebt sich damit auch dieser Startpunkt. Dies könnte beispielsweise bei inhaltlichen Korrekturen geschehen.

Gilt das Bestellerprinzip auch für den Verkauf?


Nein, das Bestellerprinzip soll ausschließlich für die Vermietung von Wohnungsmietverträgen gelten. Beim Verkauf einer Immobilie kann eine Provision auch zukünftig vom Verkäufer und/oder Käufer erhoben werden.

Darum sind wir der richtige Partner für Sie!

Unser Unternehmen arbeitet bereits heute nach diesem Grundsatz – mit Erfolg. Denn wir wissen, dass zufriedene Eigentümer gern bereit sind, die Kosten für die erfolgreiche und professionelle Vermietung ihrer Immobilie zu übernehmen.


Immobilienbüro Vehlow

Tel:          +49 33 27 73 14 47
Mobil:      +49 172 21 07 913
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